Gebührenordnung

 

1.     Monatsbeitrag für einen Kinderhausplatz

Die Höhe des Monatsbeitrages wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt zurzeit monatlich 170,-.

Der Monatsbeitrag ist am 01. eines Monats fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Monatsbeitrag muss auch während der Ferien und der Abwesenheit des Kindes entrichtet werden. Beim Ausscheiden des Kindes aus dem Kinderhaus zum Ende eines Kinderhausjahres ist der Betrag bis zum 31.07. zu leisten.

 

2.     Jährlicher Vereinsbeitrag

Der Vereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit beträgt er für aktive und passive Mitglieder € 0,-.

 

3.     Mittagessen

Für das Mittagessen wird ein Betrag in Höhe von monatlich € 55,- fällig, sofern das Kind 3x wöchentlich am Essen teilnimmt. Ein Betrag von monatlich € 85,- wird fällig, sofern das Kind täglich am Essen teilnimmt. Der Essensbeitrag wird jeweils zum 15. eines Monats fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen.